
Professionelle Gutachten, erstellt von anerkannten und neutralen Sachverständigen, sind in vielen Verfahren der Schlüssel zum Erfolg. So kommt beispielsweise in Zulassungsverfahren von pflanzlichen Arzneimitteln den Gutachten gemäß § 24 AMG ein besonderer Stellenwert zu.
In Ihrem Auftrag erstellt PhytoLab:
Für die fachmännische Expertise stehen Ihnen bei PhytoLab anerkannte Experten zur Verfügung, autorisiert als Sachverständige zur Untersuchung von amtlichen Gegenproben und Zweitproben (gemäß § 65 Abs. 4 AMG) sowie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§ 132a StGB) für die Untersuchung von pflanzlichen Ausgangsstoffen und Extrakten für Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika.
Erfahrene Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können!