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Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW)

Geregelt durch die 6. Bekanntmachung zur Anzeige von Nebenwirkungen und Arzneimittelmissbrauch, ist jeder Zulassungsinhaber zur regelmäßigen Recherche, wissenschaftlichen Bewertung und elektronischen Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Behörden verpflichtet. Außerdem müssen die Fallberichte als „Listings“ im PSUR aufgeführt werden. PhytoLab übernimmt für Sie alle in diesem Rahmen erforderlichen Tätigkeiten. Einschließlich der elektronischen Übermittlung von Verdachtsfällen im XML-Format – auch an die EMA.