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Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

Hintergrund: 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird in Kürze Mandate der Europäischen Kommission zur Bewertung der Sicherheit weiterer Stoffe nach Artikel 8 der VERORDNUNG (EG) NR. 1925/2006 erhalten. Zu den aktuellen „Kandidaten“ für eine Sicherheitsbewertung gehören Einzel-
substanzen (Melatonin, Tryptophan), Pflanzeninhaltsstoffe (z.B. Curcumin, Piperin, Cumarin) und Pflanzen (u.a. Ashwagandha, Cimicifuga, Hypericum, Maca). Bewertungen der EFSA zu Hydroxycitronensäure (betr. Shisandra, Hibiscus), Berberin und Fenchelfrüchten (Estragol und weitere Inhaltsstoffe) sind in Arbeit und sollen bis Mai 2025 vorliegen.

Strategische Bewertung

Für Entwickler, Hersteller und Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln, aber auch Kräutertees oder Gewürzen stellt die Ausweitung von Art. 8-Verfahren eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen dar. Diese können rechtssicher nur durch valide Analyse-
methoden zur Gehaltsbestimmung sicherheitsrelevanter Inhaltsstoffe, vor allem pflanzlicher Zutaten, eingehalten werden. Die vorausschauende Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Wissensstandes ist daher für die nachhaltige Vermarktung wichtig.

Art. 8-Analytik von PhytoLab

PhytoLab verfügt bereits über validierte Methoden zur Bestimmung durch
Art. 8 der VO (EG) NR. 1925/2006 geregelter/potenziell betroffener Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln:

• Hydroxyanthracenderivate: Aloeemodin, Emodin, Danthron, Physcion, Rhein – (Verordnung (EU) 2021/468)
• Grüntee-Catechine: ((-)-Epigallocatechin-3-gallat (EGCG)) –
(Verordnung (EU) 2022/2340))
• Monacolin A (Verordnung – (EU) 2024/2041)
• Estragol, Methyleugenol, Safrol, β-Asaron, Apiol, Dillapiol, Elemicin, Myristicin – (EFSA-Q-2022-00804)
• Berberin – (EFSA-Q-2022-00803)
• Hydroxyzitronensäure – (EFSA-Q-2022-00805)
• Cumarin, Curcumin, Melatonin, Piperin, Synephrin –
(EFSA-Arbeitsgruppe „Andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe“, Sitzung vom 27. und 28. Januar 2025)

Auch für zahlreiche weitere in rechtlichen Bestimmungen geregelte sicherheitsrelevante Pflanzeninhaltstoffe (z.B. AromenVO, KosmetikVO, KontaminantenVO) halten wir Analysenmethoden für Sie bereit.

Toxikologische Fragen

Auch ohne regulatorisch festgelegte Limits stellt sich im Einzelfall
(behördliche Beanstandungen, Babyfood, …), vermehrt aber auch schon bei der Produktentwicklung, die Frage nach einem unbedenklichen Gehalt bzw. sicheren Verzehrsmengen von Pflanzen/Pflanzeninhaltsstoffen im Sinne von Artikel 14 der EU-Basisverordnung (EG) 178/2002. Hierfür wie auch für Fragen der Kennzeichnung stehen Ihnen unsere ExpertInnen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie individuell.
Ihr Kontakt bei PhytoLab:

 

Analytik:

DR. KLAUS REIF
Tel. +49 9163 88-337
klaus.reif@phytolab.de

 

Medical Affairs:

DR. HARTWIG SIEVERS
Tel. +49 9163 88-154
hartwig.sievers@phytolab.de

 

Sales:

MARTIN MÜLLER
Tel. +49 9163 88-5534
sales@phytolab.de

 

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