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Kosmetika

Hintergrund: 

Endokrine Disruptoren (ED) sind Stoffe, die ungewollt auf das Hormonsystem von Menschen und Tieren wirken und so negativen Einfluss auf deren Gesundheit haben. Auch Naturstoffe wie die Isoflavone Daidzein und Genistein oder Kojisäure können solche Effekte haben. Mit der VO (EU) 2024/996 zur Änderung der KosmetikVO (EG) Nr. 1223/2009 wurde nun die Verwendung von 4-Methylbenzylidencampher, Genistein, Daidzein, Kojicsäure, Triclosan und Triclocarban in Kosmetika eingeschränkt bzw. verboten.

Strategische Bewertung

Das Phänomen der endokrinen Disruption, also der ungewollten, negativen Beeinflussung hormoneller Regelkreise bei Mensch oder Tier, wird seit langem in der regulatorischen Toxikologie diskutiert. In einem gemeinsamen Papier haben die European Chemicals Agency (ECHA) und die European Food Safety Authority (EFSA) im Jahr 2018 wissenschaftliche Bewertungskriterien für ED publiziert. Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) hat auf dieser Grundlage nun die ersten 14 von 28 als prioritär eingestuften Stoffen zur Verwendung in Kosmetika bewertet. Dies sind Benzophenon-3, Kojisäure, 4-Methylbenzylidencampher, Propylparaben, Triclosan, Resorcin, Octocrylen, Triclocarban, Butylhydroxytoluol, Benzophenon, Homosalat und Benzylsalicylat sowie die Isoflavone Genistein und Daidzein. Mit der Verordnung (EU) 2024/996 hat die EU-Kommission im April 2024 die Verwendung von 4-Methylbenzylidencampher in Kosmetika verboten und für Kojisäure, Daidzein und Genistein Verwendungsbedingungen festgelegt.

Herausforderungen für unsere Kunden

Genistein und Daidzein, oft auch als „Phytoöstrogene“ bezeichnet, sind als Inhaltsstoffe von z. B. Soja- oder Rotklee-extrakten vielfach in Naturkosmetik-Produkten enthalten. Produkte mit diesen Stoffen dürfen ab dem 1. Februar 2025 nur noch in Verkehr gebracht und ab dem 1. November 2025 nur dann noch auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, wenn sie weniger als die in Anhang III der KosmetikVO festgelegten Höchstgehalte aufweisen (s. Tabelle).

Tabelle 1: Einschränkungen gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Unser Service für Sie

PhytoLab verfügt über etablierte Methoden und langjährige Erfahrung zur Bestimmung von Daidzein, Genistein und weiteren Isoflavonen z. B. in Soja-, Pueraria- oder Rotklee-Zubereitungen, sowie zu weiteren der vom SCCS priorisierten Stoffe wie Methylparaben oder Salicylsäure. Unser Medical Affairs-Team unterstützt Sie kompetent bei der Erstellung von Sicherheitsbewertungen Ihrer Ingredients und Fertigprodukte.

Ihre Kontakte bei PhytoLab:

 

Analytik:

DR. KLAUS REIF
Tel. +49 9163 88-337
klaus.reif@phytolab.de

 

Sales:

ELKE LENZER
Tel. +49 9163 88-597
sales@phytolab.de

 

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