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Nahrungsergänzungsmittel: Gummies – populäre Darreichungsform mit Besonderheiten

Hintergrund

In der Aprilausgabe der Stiftung Warentest wurden Nahrungsergänzungsmittel für Kinder auf Herz und Nieren geprüft. Das Ergebnis: Die Prüfenden bemängeln nicht zugelassene Werbeaussagen, überdosierte Inhaltsstoffe und mangelhafte Deklaration. Im Fokus der Kritik stehen insbesondere Vitamin A-haltige Nahrungsergänzungsmittel, da die Supplementierung für Kinder nicht empfohlen werden kann.

Strategische Bewertung

Um sichere Nahrungsergänzungsmittel (für Kinder) auf den Markt zu bringen, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Manche Vitamine reichern sich im Körper an und können, insbesondere bei einem geringeren Körpergewicht, eine Gefahr darstellen. Behörden und Wettbewerbsvereine bewerten Nahrungsergänzungsmittel für Kinder auch deshalb oft kritisch, weil bunte Verpackungen und süßwarentypische Darreichungsformen wie Gummibärchen leichter zu einem Verzehr führen können, der über die empfohlene Menge hinausgeht. Bei Entwicklung und Routineproduktion solcher Produkte für Kinder sind daher zahlreiche besondere Aspekte hinsichtlich Zusammensetzung, Qualitätsprüfung und Auslobung/Kennzeichnung zu beachten.

Unser Service – Analytik

Vitamine, Mineralstoffe und andere wertgebende Zutaten müssen nach Art und Menge zur Supplementierung bei der jeweiligen Altersgruppe geeignet, sinnvoll und sicher sein. Der ausgelobte Vitamin- oder Mineralstoffgehalt muss innerhalb der Toleranzen des Leitfadens1 für Nährwerttoleranzen liegen. Als spezialisiertes Servicelabor verfügen wir über langjährige Expertise und ein umfassendes Portfolio leistungsfähiger Methoden zur quantitativen Bestimmung ausgelobter Zutaten wie Mineralstoffe, Vitamine, Pflanzenextrakte und other substances (z. B. Melatonin) in komplexen Polymer-Matrices wie Gummis. Durch fundiertes methodisches Know-how, validierte Analyseverfahren und moderne Gerätesysteme gewährleisten wir präzise, reproduzierbare und normenkonforme Ergebnisse.

Unser Service – Regulatory Affairs

Die Bezeichnung und Aufmachung der Gummies sowie die Abgrenzung zu Gummibärchen i. S. v. Süßwaren sind entscheidend für die Verkehrsfähigkeit des Nahrungsergänzungsmittels. Rechtliche Vorgaben bezüglich Nahrungsergänzungsmitteln sind in verschiedenen Regularien festgelegt, aber auch in Stellungnahmen und Empfehlungen versteckt. Wir haben die gesetzlichen Entwicklungen im Blick und beraten Sie bezüglich Kennzeichnungsanforderungen, Dosierung sowie zu den verschiedenen Zutaten (von A wie Ashwagandha bis Z wie Zink).

 

Ihr Kontakt bei PhytoLab:

Analytik:

JÜRGEN ENGERT
Tel. +49 9163 88-5538
juergen.engert@phytolab.de

Regulatory Affairs:

ANKE STEUBER
Tel. +49 9163 88-446
anke.steuber@phytolab.de

Sales:

MARTIN MÜLLER
Tel. +49 9163 88-5534
sales@phytolab.de

 

Literaturverzeichnis:
[1] Leitfaden für zuständige Behörden – Kontrolle der Einhal-tung der EU-Rechtsvorschriften Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission und Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in Bezug auf die Festlegung von Toleranzen für auf dem Etikett angegebene Nährwerte.

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