Analytik von Cannabidiol, THC und weiteren Cannabinoiden in Lebensmitteln mit Zutaten aus Hanf

Hanfsamen, Hanföl, Hanfmehl, Hanf-Tees, Hanfbier …, Cannabidiol (CBD)-haltige Nahrungsergänzungsmittel: Produkte mit Zutaten aus Hanf (Cannabis sativa L.) erleben einen anhaltenden Boom im Markt für Gesundheit und Wellness. Doch die Rechtsauffassung und wissenschaftliche Bewertung entwickeln sich dynamisch.

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Rechtliche Bestimmungen

Die rechtssichere und nachhaltige Vermarktung von Hanfprodukten erfordert eine sorgfältige regulatorische Konzeption ebenso wie die zuverlässige Kontrolle rechtlich relevanter Inhaltsstoffe, insbesondere Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Δ9 Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA) mit validierten Methoden in einem akkreditierten Labor. Gerichtsentscheide und Veröffentlichungen zur Risikobewertung von Δ9-THC-Gehalten in Lebensmitteln haben Hanfprodukte und Cannabinoide in den letzten Monaten wieder in den Fokus gebracht.

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Im März 2021 entschied der Bundesgerichthof (Urteil vom 24. März 2021 – 6 StR 240/20) über das Inverkehrbringen von Hanftee, der aus EU-zertifiziertem Nutzhanf mit geringen THC-Gehalten gewonnen wurde. In der Sache bestätigte der BGH in diesem Revisionsverfahren die vom LG Braunschweig festgestellte Betäubungsmitteleigenschaft der streitgegenständlichen Produkte (THC-Gehalte von 0,08% bis 0,33%) unter Verweis auf die Position "Cannabis" in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 Buchstabe b Betäubungsmittelgesetz und den dort verlangten Ausschluss einer missbräuchlichen berauschenden Verwendung. Dieser Ausschluss war nach gutachterlicher Auffassung nicht gegeben, da eine Verwendung der Teedroge etwa als Zutat zu Gebäck einen Missbrauch aufgrund des THC-Gehaltes ermöglicht hätte. Die vom LG Braunschweig verhängten Bewährungsstrafen bestätigte der BGH - unter Hinweis auf Verfahrensfehler – nicht.
Der EUGH bestätigte Ende 2020 am Rande einer Rechtssache über den freien Warenverkehr (Rechtssache C-663/18), dass Cannabidiol (CBD) keine psychotrope Wirkung hat und somit Produkte, die natürliches CBD enthalten, als Lebensmittel gelten können. Nachdem die EU-Kommission die Bearbeitung von Anträgen für neuartige Lebensmittel wegen der bis dahin unsicheren Bewertung von CBD ausgesetzt hatte, nimmt sie nun die Prüfung von Novel-Food-Anträgen wieder auf.

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Sicherheitsbewertung durch BfR und EFSA

Lange Zeit gab es in Deutschland für hanfhaltige Lebensmittel nur Richtwerte für Gesamt-THC, die aus dem Jahr 2000 stammen. Diese lagen für nicht alkoholische und alkoholische Getränke bei 5 µg/kg, für Speiseöle bei 5.000 µg/kg und für alle anderen Lebensmittel bei 150 µg/kg.
Als Gesamt-THC wird die Summe aus Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) und Δ9 Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCA) bestimmt, da letztere unter Hitzeeinwirkung zu Δ9-THC abgebaut werden kann und somit potenzielles Δ9-THC darstellt. Im Jahr 2018 kam das BfR zu dem Schluss, dass die Richtwerte des BgVV aus dem Jahr 2000 nicht mehr für die Beurteilung hanfhaltiger Lebensmittel geeignet sind, da sie die Einhaltung der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 etablierten Akuten Referenzdosis (ARfD) von 1 µg Δ9-THC/kg Körpergewicht nicht immer gewährleisten.

Analytik

In einer aktuellen Stellungnahme vom 17. Februar 2021 empfiehlt das BfR „für die toxikologische Beurteilung im Regelfall Gesamt-THC, also die Summe aus Δ9-THC und Δ9-THCA heranzuziehen, sofern sich die Messwerte auf Ausgangsprodukte beziehen“. Aufgrund einer möglichen thermischen Behandlung „erscheint es angemessen, den im Ausgangsprodukt bestimmten Summengehalt aus Δ9-THC und Δ9-THCA für Beurteilungen heranzuziehen und unmittelbar mit der ARfD ins Verhältnis zu setzen“. Eine Methode zur rechtssicheren Qualitätskontrolle von Hanfprodukten muss daher Δ9-THC und Δ9-THCA erfassen. Bei CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln sind zusätzlich CBD und CBD-Säure (CBDA) zu bestimmen.
PhytoLab hat eine hochempfindliche LC-MS/MS Methode für die Bestimmung von Δ9-THC/Δ9-THCA, CBD/CBDA entwickelt und für Hanfsamen, Hanföl und Hanfkraut*-haltige Teemischungen validiert.

Tabelle 1: Cannabinoid/Bestimmungsgrenzwerte

Matrix Δ9-THC Δ9-THCA CBD CBDA
Hanfsamen 0,01 mg/kg 0,01 mg/kg 0,05 mg/kg 0,01 mg/kg
Hanföl 0,1 mg/kg 0,1 mg/kg 0,1 mg/kg 0,1 mg/kg

 *Die Bestimmungsgrenzen der Canabinoide für Hanfkraut-haltige Teemischungen können nur geschätzt werden, da die natürlich vorhandenen Gehalte deutlich oberhalb der analytisch erreichbaren Bestimmungsgrenzen liegen. Zur Orientierung können die Bestimmungsgrenzen für Hanfsamen herangezogen werden.

Die Bestimmung von Cannabinoiden führen wir im Rahmen unserer Akkreditierung nach ISO 17025:2018 durch. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.

 

Literatur

/1/ BgVV empfiehlt Richtwerte für THC (Tetrahydrocannabinol) in hanfhaltigen Lebensmitteln, Pressedienst Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), 07/2000, 16.03.2000
https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/07/bgvv_empfiehlt_richt-werte_fuer_thc__tetrahydrocannabinol__in_hanfhaltigen_lebensmitteln-884.html

/2/ Tetrahydrocannabinolgehalte sind in vielen hanfhaltigen Lebensmitteln zu hoch, Stellungnahme Nr. 034/2018 vom 8.11.2018 https://www.bfr.bund.de/cm/343/tetrahydrocannabinolgehalte-sind-in-vielen-hanfhaltigen-lebensmitteln-zu-hoch-gesundheitliche-beeintraechtigungen-sind-moeglich.pdf

/3/ BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung hanfhaltiger Lebensmittel, Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021
https://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-empfiehlt-akute-referenzdosis-als-grundlage-zur-beurteilung-hanfhaltiger-lebensmittel.pdf

/4/ Scientific Opinion on the risks for human health related to the presence of tetrahydrocannabinol (THC) in milk and other food of animal origin EFSA Journal 2015;13(6):4141
https://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4141