Zertifikate und Akkreditierungen

Damit PhytoLab Qualität auf höchstem Niveau liefern kann, setzen wir auf strenge Qualitätskontrollen und halten uns an die höchsten Industriestandards. Eine wichtige Säule unserer Bemühungen zur Gewährleistung herausragender Qualität sind unsere zahlreichen Zertifizierungen und Akkreditierungen.

 

Vertrauenswürdige Anerkennungen

Unser Engagement für Qualität wird durch folgende Zertifizierungen und Akkreditierungen belegt:

 

GMP

PhytoLab hat im Jahr 2023 erneut erfolgreich das Audit nach den GMP (Good Manufacturing Practices) Standards bestanden und trägt stolz das Zertifikat, das seine hervorragende Qualität und Konformität mit den strengen Vorschriften bestätigt. Dabei hat die zuständige Regierung von Oberfranken das GMP-Zertifikat ausgestellt. Diese Zertifizierung unterstreicht die kontinuierliche Hingabe von PhytoLab an höchste Standards in der Herstellung von Produkten, die auf pflanzlichen Wirkstoffen basieren. Kunden können sich darauf verlassen, dass PhytoLab auch weiterhin erstklassige Produkte mit höchster Reinheit und Wirksamkeit liefert.

GMP+

PhytoLab ist stolz darauf, neben unserer GMP (Good Manufacturing Practice) Zertifizierung auch die prestigeträchtige GMP+ B11 Zertifizierung zu besitzen. Diese Auszeichnungen sind ein Beweis für unsere unermüdliche Verpflichtung, Produkte von höchster Qualität und Sicherheit zu liefern. Die GMP-Zertifizierung unterstreicht unsere Einhaltung strenger Produktionsstandards und Qualitätskontrollen, während die GMP+ B11 Zertifizierung unsere besondere Expertise im Bereich der Futtermittel und der Tierernährung bestätigt. Diese Doppelauszeichnung unterstreicht unser Engagement für Spitzenleistungen und unseren Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von Mensch und Tier. Bei PhytoLab stehen Qualität und Sicherheit immer an erster Stelle.

Akkreditierung

Wir bei PhytoLab sind stolz darauf, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Labor nach den höchsten internationalen Standards akkreditiert ist. Wir haben die begehrte Anerkennung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der deutschen Akkreditierungsstelle erhalten. Diese prestigeträchtige Akkreditierung bestätigt unsere unerschütterliche Hingabe an Qualität und Genauigkeit in all unseren Analyseverfahren.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie sich für PhytoLab entscheiden, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Dienstleistungen von höchster Präzision und Zuverlässigkeit erhalten. Unsere akkreditierte Stellung bedeutet, dass unsere Laboreinrichtungen, Technologien und Fachkräfte strengen Überprüfungen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie den international anerkannten Qualitätsstandards entsprechen.

Unsere Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 erstreckt sich auf eine breite Palette von analytischen Dienstleistungen, darunter die Prüfung von Proben aus der Pflanzenwelt, Lebensmittelindustrie und vielen anderen Sektoren. Egal, ob Sie nach Qualitätskontrollen, Produktzertifizierungen oder Forschungsunterstützung suchen – PhytoLab steht Ihnen mit seiner akkreditierten Expertise zur Seite.

Weitere Erlaubnisse und Qualifikationen

Gerne möchte ich Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Erlaubnisse und Qualifikationen verschaffen, die PhytoLab für seine herausragenden Dienstleistungen im Bereich der Phytochemie und Analytik vorweisen kann. Mit einem tiefen Verständnis für Pflanzen und Naturstoffe sowie einem breiten Spektrum an Zertifizierungen und Genehmigungen ist PhytoLab bestens gerüstet, um selbst die anspruchsvollsten Herausforderungen in der Branche zu bewältigen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung dieser bedeutenden Berechtigungen und Qualifikationen, die unser Engagement für Exzellenz und Qualität unterstreichen:

  • Sachkundige Personen (QPs) nach § 14 Arzneimittelgesetz
  • Sachverständige für Gegenproben von Arzneimitteln nach § 65 (4) AMG
  • Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene
  • Zulassung als Gutachter für Desinfektionsmittelprüfungen bei der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)
  • und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
  • Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz
  • Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz
  • Erlaubnis nach § 7 Grundstoffüberwachungsgesetz
  • Gentechnische Anlage für gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 gemäß GenTG
  • Projektleiter und Beauftragte für biologische Sicherheit gemäß GenTG