
In Europa gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vom 23. Februar 2005, in der die Höchstgehalte an Pestizidrückständen in und auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs geregelt sind. Ein Verzehr von Produkten, die die Höchstmengen nicht überschreiten, gilt als unbedenklich. Spezielle Lebensmittel – zum Beispiel Babynahrung oder Produkte aus ökologischem Anbau – unterliegen aber gesonderten Regelungen (Deutsche Diät-Verordnung, Babyfoodrichtlinien 2003/13/EG, 2003/14/EG, Verordnung über den ökologischen Landbau 2092/91/EG).
Für Arzneidrogen sind im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 2.8.13) Höchstmengen für 70 Pestizide angegeben, die häufig in pflanzlichen Drogen gefunden werden. Für die nicht im Ph.Eur. 2.8.13. genannten Stoffe gelten die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.