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Wichtige Schwermetalle und ihre Höchstmengen

Blei

Zu den wichtigsten, giftigen Schwermetallen gehört das Blei, das in großem Umfang über die Atmosphäre als Metall und in Verbindungen verteilt wird. Es wurde früher in erheblichem Maße als Antiklopfmittel dem Benzin zugesetzt. Mittlerweile rückt durch die Verwendung von bleifreiem Treibstoff die Bedeutung der Bleiemission immer weiter in den Hintergrund. Jedoch emittieren viele Erzhütten weiterhin Blei.

Höchstmenge* für Food supplements: max. 3,0 mg/kg
Höchstmenge für pflanzliche Drogen (Ph.Eur. 6.8): max. 5,0 mg/kg

Cadmium

Ein weiteres bedeutsames Schwermetall ist Cadmium, das in verschiedenen Legierungen, im Klärschlamm, im Hausmüll, in einigen Leuchtfarben und Düngemitteln vorhanden ist. Cadmium wird im Allgemeinen in wesentlich geringeren Mengen dem Boden zugeführt als Blei. Die Hauptbelastung besteht durch mit Verbrennungsabgasen verunreinigte Luft und durch Phosphatdünger, der je nach Herkunft einen unterschiedlichen Cadmiumgehalt aufweist.

Höchstmenge* für Food supplements (außer Algen und Tang): max. 1,0 mg/kg
Höchstmenge* für Food supplements, die Algen oder Tang enthalten: max. 3,0 mg/kg
Höchstmenge für pflanzliche Drogen (Ph.Eur. 6.8): max. 1,0 mg/kg

Quecksilber

Quecksilber ist vor allem im Klärschlamm enthalten. Es ist nicht nur in seinen Verbindungen, sondern auch als Metall giftig. Eine Gefahr geht von dem relativ hohen Dampfdruck des metallischen Quecksilbers aus. Besonders giftig sind organische Quecksilberverbindungen. So wird durch mikrobielle Umwandlung Methylquecksilber gebildet, das sich in Fischen und Meeresfrüchten anreichert und über die Nahrungskette in den menschlichen Organismus gelangt.

Höchstmenge* für Food supplements: max. 0,10 mg/kg
Höchstmenge für pflanzliche Drogen (Ph.Eur. 6.8): max. 0,1 mg/kg

* Die Höchstmengen beziehen sich jeweils auf das Fertigprodukt, sind seit 1. Juli 2009 verbindlich und entsprechen der Kontaminantenverordnung (EG) Nr. 1881/2006.